Ausrüstung

Gestartet wird mit angeschlossenem (Ausnahme: Staffel- und Tandemwettbewerb ohne Atemschutzmaske) Atemschutzgeräten, diese werden vom Veranstalter gestellt und müssen während des gesamten Wettkampfes getragen werden, ein nicht Einhalten dieser Regel z.B. tragen eines nicht vom Veranstalter gestellten Atemschutzgerätes führt zur Disqualifikation. Die Wettkämpfer können ihre eigene Atemschutzmaske tragen, wenn sie mit dem Atemschutzgerät kompatibel sind.

Alle Wettkämpfer müssen ihre komplette Schutzkleidung während des gesamten Wettkampfes tragen. Diese muss für die Brandbekämpfung im Innenangriff zugelassen sein! Gestartet wird mit:

  • Einsatzstiefeln nach DIN EN 15090 oder vergleichbarer Landesnorm
  • Einsatzhose und -jacke z.B. NOMEX®, PBI, etc. nach DIN EN 469 oder vergleichbarer Landesnorm
  • Einsatzhandschuhe nach DIN EN 659, oder Vergleichbare
  • Feuerwehreinsatzhelm,
  • Atemschutzmaske und angeschlossenem Behältergerät (wird gestellt).

Als normgerechte Bekleidungsanforderung gilt jeweils die neueste Norm. Ebenfalls werden vergleichbare Normen z.B. NFPA akzeptiert, insofern der Wettkämpfer einer Nation angehört, in der die entsprechende Norm gültig ist.

Die Schutzausrüstung muss so angelegt werden, dass kein Teil der Ausrüstung während des Wettkampfes verloren geht. Sollte doch etwas verloren gehen, darf der Wettkampf erst fortgesetzt werden, wenn die Schutzausrüstung wieder komplett ist. Dies beinhaltet auch Gegenstände, wie zum Beispiel IPod`s, Helmkameras, Sonnenbrillen, etc., die nicht zur Schutzausrüstung gehören aber mitgeführt werden. Wer sich nicht daran hält, wird disqualifiziert. Fragen, ob die Schutzausrüstung den Regeln entspricht, sind im Voraus mit dem Schiedsrichter abzuklären. Die Ausrüstung wird vor dem Start vom Schiedsrichter kontrolliert, er entscheidet letztendlich, ob sie regelkonform ist oder nicht.